Kinderhospizarbeit ist in Deutschland Pionierarbeit. Bundesweit gibt es 14 solcher Einrichtungen. Familien mit Kindern mit einer lebensverkürzenden Erkrankung können bis zu 28 Tage pro Jahr die Pflege in einem Hospiz in Anspruch nehmen.
Die Kosten für den Aufenthalt des erkrankten Kindes werden von den Krankenkassen übernommen. Nicht finanziert sind der Aufenthalt von Eltern und Geschwisterkindern – was bei einer lang anhaltenden und fortschreitenden Erkrankung aber besonders wichtig ist. Alle Kinderhospize sind also darauf angewiesen, den Bau und einen Großteil der laufenden Kosten durch Spenden zu finanzieren.